Mobile Jugendarbeit – Streetwork

Mobile Jugendarbeit/Streetwork

Die Mobile Jugendarbeit ist für DICH  da.

Bei Problemen mit Schule, Eltern, Wohnung, Schulden, Clique, Drogen, Polizei, Alkohol, Gericht….

Ansprechpartner*innen:

Susanne Gnann; 0151/27150132; E-mail

Luana D’Ettorre; 0151/27179993; E-mail

Üstün Halici; 0151/27150131; E-mail

Viola Claus: 0151 27150139; Email

Sprich uns einfach an oder komm im KoLa (Kontaktladen) Viehmarktstraße 10/1 vorbei.

Seit 2009 ist die Mobile Jugendarbeit von Jugend Aktiv mit Streetwork und Anlaufstelle KOLA (Kontaktladen) in der Viehmarktstraße 10/1 in Biberach Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich von unserer Stadtgesellschaft abgehängt fühlen.

Konzeption

Zentrale Rufnummer: 07351/51-347
Zentrale Email: mobile@jugendaktiv-biberach.de

Mobile Jugendarbeit ist ein professionelles Handlungskonzept, das sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren richtet, die von Ausgrenzung betroffen beziehungsweise bedroht oder sozial benachteiligt sind und die nicht oder nur unzureichend von anderen Angeboten der Jugendhilfe erreicht werden. (siehe auch: https://www.lag-mobil.de/ )

Ziel ist es, die Lebenssituation dieser jungen Menschen zu verbessern und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in § 11 und § 13 SBG VIII. Eine weitere Grundlage stellen die Arbeitsprinzipien der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit Streetwork und die eigene Konzeption des Bereichs dar.

Wirkung Mobiler Jugendarbeit/Streetwork

Folgende sozialen Wirkfaktoren unserer mobilen Jugendarbeit lassen sich für unsere Zielgruppen feststellen:

  • Vorhandensein einer Vertrauensperson/ Bezugsperson führt zu mehr Sicherheit im Alltag, Reduzierung von Konfliktpotential (z.B. dem Zorn gegenüber dem Amt) und ist Grundlage für darauf aufbauende Veränderungsprozesse und Problemlösung.

  • Orientierungshilfe und Vermittlung zu anderen Hilfen (Hausarzt, Schule, Anwälte, Therapien) verringert/verhindert weiteren sozialen Abstieg bzw. erhöht die Chance sich zugehörig zu fühlen.

  • Durch bedingungslose Annahme der Person, nicht ihres Tuns erhöht die Arbeit das Selbstwirksamkeitsgefühl der jungen Menschen und ihre Eigenständigkeit zum Führen eines „normalen“ Lebens

  • Reduzierung und Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung

  • „Übersetzungshilfe“ im wahrsten Sinne des Wortes und auch bezogen auf Amts-Antrags- und Bewilligungsdeutsch und Begleitung zu Ämtern/Behörden erleichtert den jungen Menschen und Ämtern/Behörden/Vermietern die Kooperation

  • Parteiliches Eintreten für die Bedürfnisse und Nöte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen reduziert institutionelle und individuelle Stigmatisierung

  • Der tiefe Einblick in prekäre Lebenswelten und individuelle Bedürfnislagen ermöglicht Primär- und Sekundärprävention und somit Integration in die Gesellschaft.

  • Spezifische Problemlagen von jungen Flüchtlingen und jungen Müttern finden Gehör und werden von Jugend Aktiv weiter kommuniziert (Entscheidungsträger, AKs…)

  • Zurechtfinden im Dschungel der Verordnungen und spezifischen gesetzlichen Grundlagen

Entwicklungen

Neben diesen konzeptionellen Rahmensetzungen haben sich in den letzten eineinhalb Jahren folgende Arbeitsschwerpunkte herauskristallisiert, die zu einer deutlichen Mehrbelastung in diesem Arbeitsfeld führen:

  • Junge Mütter
  • Junge Flüchtlinge

Vor allem jungen Flüchtlinge und junge Mütter zum Teil unter 18 Jahren mit Kleinkindern stellen Jugend Aktiv vor große Herausforderungen. Um diesen wenigstens teilweise zu begegnen, konnten wir im Jahr 2016 mit einer Projektförderung vom Land die bisherigen 2,0 Stellen auf 2,5 Stellen aufstocken. Allerdings endete diese Förderung im November 2016. Weil die Arbeit nicht weniger geworden war entschloss ich Jugend Aktiv das zusätzliche Deputat aus Eigenmitteln zu finanzieren. Dann hatte aber 2017 ein Antrag auf Erhöhung des Zuschusses der Stadt Biberach und einer damit verbundenen Landesförderung Erfolg und so sind seit Anfang 2018 die 75% Stellendeputat bis Ende 2019 von Stadt und Land finanziert. Wir hatten das Glück, dass alle schon im Bereich tätigen Mitarbeiter bereit waren auf zu stocken. Glück deshalb, weil es derzeit nicht so einfach ist erfahrene Fachkräfte für diesen Bereich zu bekommen. Zur Kofinanzierung geht Jugend Aktiv immer auf unterschiedliche mögliche Zuschussgeber zu um Sonderaktionen wie ein Aufenthalt im Heuhotel mit jungen Müttern oder eine Kanufahrt zu finanzieren. Ganz klasse ist, dass wir seit letzter Woche wissen, dass unser Kochprojekt im Rahmen einer Modellprojektförderung über die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit aus Landesmitteln gefördert wird. Beim Kochprojekt wird jeden Donnerstag gemeinsam mit den KoLa-Besuchern gekocht und gegessen. Mit der Förderung kann nun eine Unterstützungskraft finanziert und die Jugendlichen und jungen Erwachsenen können noch besser einbezogen werden.

Seit 2014 stellen wir nahezu eine Verdoppelung der von uns betreuten Einzelfälle im Rahmen individueller Begleitung fest (2014: 179 zu 2016: 341). Diese hohe Zahl war auch 2017 zu verzeichnen. Dazu müssen mindestens drei Treffen mit dem Jugendlichen bzw. den jungen Erwachsenen stattgefunden haben, bei dem die Mitarbeiter/innen Hilfen zur Lösung aller Probleme anbieten, die die Jugendlichen mit ihnen bearbeiten wollen.

Diese beinhalten insbesondere

§ Beratungen, die niedrigschwellig auf der Straße oder bei gemeinsamen Aktionen beginnen und darauf aufbauend auch zu längeren vertraulichen Gesprächen im Büro führen können.

§ Unterstützung und Begleitung, zum Beispiel bei Fragen der Ausbildungs- oder Wohnungssuche oder beim Zugang zu institutionellen Hilfeangeboten.

§ Vermittlung und Herstellung von Kontakten zu bestehenden Hilfeangeboten, die darauf abzielen, diese für die jungen Menschen (eventuell wieder) nutzbar und zugänglich zu machen. (Definition Einzelfall lt. LAG)

Folgendes kennzeichnet die Arbeit mit jungen Flüchtlingen:

  • Andere Gebräuche, Umgangsformen , Rituale….Cliquenauftreten, auffälliges bzw. nicht für unsere Traditionen und Normen angemessenes Verhalten
  • Keine Soziale Kontrolle
  • Leben am Rand der Gesellschaft/ Existenzminimum
  • Kein Rückzugsort
  • Keine vertraute Person/ Bezugsperson die Einfluss auf die Person hat.
  • Kein Schutz durch Familie
  • Entwurzelung, Vereinsamung, Traumatisierung
  • Sehr auffälliges Verhalten nach Gebrauch von Alkohol (unvorstellbar traurig/ aggressiv dadurch zum Teil Selbst- und Fremdgefährdung)
  • Offener für grenzüberschreitendes Verhalten
  • Alkohol, Drogenmissbrauch, Delinquenz
  • Abschottungstendenzen

Folgendes kennzeichnet die Arbeit mit jungen Müttern:

  • Bezug von Hartz 4

  • Zum Teil fehlende Bildungsabschlüsse (oft haben ihre Eltern schon keinen Abschluss /Arbeit)

  • Mangelnde Kompetenz der Alltagsbewältigung (Behörden, Arbeit, Haushalt, Schule, Kinder)

  • Instabile / verworrene familiäre Beziehungen in der Herkunftsfamilie und meistens Probleme in der Partnerschaft.

  • Teils sehr bemühte und sorgende Eltern, die oft selbst in problematischen Verhaltensmustern stecken.

  • Erziehungskompetenz der jungen Eltern ist wenig ausgeprägt (sie haben selbst wenig Erziehungskompetenz erfahren) daraus resultiert Überforderung.

  • Mangelnde psychische und physische Gesundheit/ mangelnde Förderung der Kinder bis hin zu Vernachlässigung und Verwahrlosung, Alkohol- und Drogenkonsum bzw. –missbrauch.

  • Gewalterfahrungen in den Biographien der jungen Eltern

  • Wohnungslosigkeit: Besonders schwierig ist dabei die Lage von minderjährigen Müttern bzw. Schwangeren. Sie sind von der zum Teil unklaren Rechtslage „Erwachsenen- vs. Minderjährigen-Status“ betroffen. Dies zeigt sich vor allem darin, dass es keine begleitete Unterbringungsmöglichkeit und keine intensive sozialpädagogische Hilfemaßnahmen nach § 35 SGB VIII für diesen Personenkreis gibt.

 

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