Über uns

Jugend Aktiv e.V. – kurz und knapp

 

  • Leitsatz:

    Die Lebenswelt junger Menschen, der Mittelpunkt unseres Handelns

Mehr Info zu Jugend Aktiv:

Jugend Aktiv wurde am 13.10.1993 durch das Zusammenwirken vieler gesellschaftlicher Gruppen innerhalb der Stadt Biberach (Kirchengemeinden, Stadtverwaltung mit städt. Jugendpflege, Jugendamt etc.) gegründet, um Zugang zu denjenigen Jugendlichen und Jugendgruppen zu gewinnen, die die bis dahin etablierten Angebote der städtischen Jugendarbeit, kirchlichen Jugendarbeit oder Vereinsjugendarbeit, nicht (mehr) in Anspruch nahmen. Dies wurde ermöglicht durch eine 3-jährige Pilotprojektförderung durch den damaligen Landeswohlfahrtsverband (LWV – heute KVJS) und der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Dementsprechend startete unser Verein mit klassischen Projektangeboten der offenen Jugendarbeit (näheres hierzu siehe in unserer Chronik
Durch die Erlangung der Gemeinnützigkeit am 14.01.1994 und Anerkennung durch das Kreisjugendamt als öffentlich als Träger der freien Jugendhilfe (am 20.06.1994) erhielt der neu gegründete Verein Zugang zu Spenden- und Fördergelder.


Angebote

Kinder und Jugendliche, Eltern und sonstige Bezugspersonen in die Arbeit einzubinden und zu beteiligen ist uns dabei sehr wichtig. So engagieren sich Eltern zum Beispiel bei der Vorbereitung und Durchführung von Freizeit oder bei den Funky Kids. Jugendliche betreuen das Spielmobil als pädagogische Mitarbeiter oder übernehmen Aufgaben im Jugendhaus oder bewirten in der Stadtbierhalle. Durch dieses tätige Miteinander ist es möglich Menschen unterschiedlicher sozialer Lebenswelten, verschiedene Nationalitäten und Generationen in Kontakt und Gespräch zu bringen, was wir als wichtigen Beitrag der kommunalen Jugendarbeit für eine Stadtgesellschaft erachten.

Möglich wird dies durch eine großgeschriebene Vernetzungsarbeit intern als auch extern. So ist intern bis heute prägend, dass sich in unserer Vorstandschaft sowohl Gemeinderatsmitglieder als auch Personen des öffentlichen Lebens befinden und die oben beschriebenen Arbeitsfelder eng miteinander kommunizieren, um gemeinsam effizient zu arbeiten. Extern vertritt Jugend Aktiv darüber hinaus die Interessen der hier lebenden Kinder und Jugendlichen in den politischen Gremien der Stadtverwaltung und dem Landratsamt sowie in vielen Arbeitskreisen. Weiterhin ist Jugend Aktiv Mitglied in einigen Landesverbänden, um hier sozusagen den „Blick über den Tellerrand“ hinaus zu werfen (z.B. Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten, Landes AG der Mobilen Jugendsozialarbeit, Netzwerk Schulsozialarbeit etc.)

Die hierbei ausgetauschten Informationen zwischen verschiedenen Fachrichtungen führen zu Kooperationen bei Maßnahmen, Vermittlungen von freien Ressourcen in personeller und sachlicher Hinsicht, bietet eine Möglichkeit des fachlichen Austausches und fördert das Verständnis für das Denken und von Vorgehensweisen sich unterscheidender Fachrichtungen (z.B. Polizei und Sozialpädagogik).

Kinder- und Jugendbeauftragter
Die wichtigsten Partner des Kinder- und Jugendbeauftragten sind alle Menschen, Organisationen und Initiativen in der Stadt Biberach, die sich für das Wohl von jungen Menschen einsetzen. Der Kinder- und Jugendbeauftragte bzw. Jugend Aktiv achtet hierbei besonders auf diejenigen Engagierten und Initiativen, die (noch) nicht so etabliert sind, um die Vielfalt der Angebotsstrukturen zu gewährleisten. Zusammengearbeitet wird dabei mit allen in der Kinder- und Jugendarbeit engagierten Menschen in Biberach und Umgebung. Wir verstehen uns als Berater und Machbarkeitsanalytiker, fördern dabei durch Austausch Kontakte, Ideen und Entwicklungen, beraten über Finanzierungmöglichkeiten und halten dabei Kontakt zu den landesweiten, überörtlichen Organisationen.

 

Weitere Infos in der Konzeption 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Zur bestmöglichen Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich die offene Kinder- und Jugendarbeit an landes- und bundesweit gültigen fachlichen Standards, die sich in zahlreichen Broschüren wiederfinden.

Aufgabe und Ziel der Jugendarbeit ist es, „den jungen Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung entsprechende Angebote zu machen, die sie zu eigenverantwortlichen, gesellschaftlichen und politischen Handeln befähigen sowie jugendspezifische Formen von Lebens- und Freizeitgestaltung ermöglichen“. (SGB VIII, § 11 und LKJG, § 14). Grundlage aller Angebote und Maßnahmen sind die Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der jungen Menschen. Darüber hinaus sollen die Interessen junger Menschen in der Gesellschaft Gehör und Beachtung finden.

Gemeinhin werden unter dem Begriff offene Kinder- und Jugendarbeit „Angebote und Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb von Jugendhäusern, Jugendtreffs, Jugendzentren etc. verstanden, die grundsätzlich – abgelöst von einem Vereinszweck – allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom 6. bis zum 27. Lebensjahr offen stehen und Gelegenheit zum Mitmachen bieten“

Die Konzeption zur gesamten offenen Kinder- und Jugendarbeit von Jugend Aktiv findet man hier